Showreal Creativ-Medialine

Datum: 3. Februar 2012 | Kategorie: Allgemein | Autor: Franco Fassnacht

Hier Videoauszüge

Hotelfilm

Datum: 15. März 2010 | Kategorie: Unsere Produkte | Autor: Franco Fassnacht

Wir sind im Jahrhundert der Bewegtbilder im Internet.
Es heißt: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Im Film werden pro Sekunde 25 Bilder dargestellt, das sind 1.500 Bilder pro Minute. Nicht zuletzt deshalb sagt ein Film noch wesentlich mehr als Worte.

Der erste Eindruck zählt. Hotels, die mit einem Film auf ihrer Homepage werben, haben offensichtlich nichts zu verbergen. Hotelgäste können ein Hotel virtuell begehen, bevor sie es buchen. Ein Hotelfilm schafft Vertrauen, vermittelt Glaubwürdigkeit, Professionalität und Zuverlässigkeit.

Abgrenzung zur Konkurrenz
Ein professioneller Hotelfilm auf Ihrer Webseite ist mit Sicherheit eine Innovation im harten Wettbewerb um Gäste. Mit einem professionellen Film hebt man sich besonders deutlich von der Masse ab.

Ein Hotelfilm zeigt – verpackt in einer ansprechenden Geschichte – in anschaulicher Weise, was ein Hotel seinen Gästen bieten kann bzw. was sich der Gast von einem Aufenthalt im jeweiligen Hotel erwarten darf. Dabei kann sich der potenzielle Gast bereits bei der Recherche am PC entspannen, denn die Arbeit wird praktisch für ihn erledigt. In kurzer Zeit sieht er alles, was er sehen will, um sich einen guten Eindruck über das Hotel verschaffen zu können.

Ein Hotelfilm auf Ihrer Homepage ermöglicht zukünftigen Hotelgästen virtuelle Begehungen durch die Räume Ihres Hotels. Wir drehen dabei in Ihrem Hotel und der näheren Umgebung des Hotels. Ein Mausklick genügt – und die stimmige virtuelle Besichtigung des Hauses beginnt. Im Gegensatz zu zweidimensionalen Fotos, die potenziellen Hotelgästen in der Tat manchmal sehr viel räumliches Vorstellungsvermögen abverlangen und trotzdem oft kein eindeutiges Bild transportieren, ermöglicht ein Hotelfilm eine virtuelle und anschauliche Hotel-Besichtigungstour. Die Hotelgäste begehen virtuell ihre Zimmer und andere Räume des Hotels und sehen, wo, wie und vor allem von wem sie während ihres Aufenthalts umsorgt und bewirtet werden.

Verfügbarkeit eines Hotelfilms
Ein Hotelfilm, der beispielsweise in Ihre Homepage implementiert wurde, kann rund um die Uhr von zukünftigen Hotelgästen abgerufen werden.

Distribution
Ein Hotelfilm kann ohne großen finanziellen Zusatzaufwand beispielsweise als Webvideo (Implementierung des Films auf Ihrer Webseite www.hotel.at) zur Verfügung gestellt, oder auch als CD/DVD oder mini-CD im Postkartenformat verschickt werden. Auch für all diese Fragen sind wir sehr gerne Ihr Ansprechpartner.

Beispielfilm
Für hochauflösende Kopien unserer Filmproduktionen kontaktieren Sie uns bitte. Sehr gerne lassen wir Ihnen eine Blu-Ray oder DVD Kopie zukommen.

Preise

Datum: 5. März 2010 | Kategorie: Leistungen | Autor: Franco Fassnacht

TEUER ? Eine der häufigsten Fragen, die uns gestellt wird ist: “Wie viel kostet die Herstellung eines Films?”
Jeder unserer Kunden hat allerdings verschiedene Anforderungen und Erwartungen an eine Filmproduktion. Aus diesem Grund ist es schwierig, Preisinformationen an dieser Stelle zur Verfügung zu stellen, da jede Filmproduktion aus unserem Haus stets individuell den Wünschen des jeweiligen Kunden angepasst wird.

Erfolgreicher Film = teuer? Teurer Film = erfolgreich?
Ein erfolgreicher Film muss nicht zwangsweise teuer sein, um beim Zielpublikum gut anzukommen. Ein gut geplanter und effizient umgesetzter Film für Ihr Unternehmen ist vielleicht sogar günstiger als Sie glauben. Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche und Ziele und wir erstellen Ihnen gerne und unverbindlich ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Wir planen alle unsere Projekte stets sorgfältig in enger Abstimmung mit unseren Kunden, auch in Zusammenarbeit mit Agenturen und legen besonderen Wert auf höchstmögliche Effizienz bei höchster technischer und gestalterischer Qualität. Völlige Kostentransparenz ist bei uns die Grundlage für eine seriöse Projektplanung und ein nachhaltig gutes Verhältnis zu unseren Kunden.

Ausgezeichnetes Preis-/Leistungsverhältnis
Wir bieten hochwertige Film- und Videoproduktionen zu einem vernünftigen Preis. Unsere Kunden schätzen unser ausgezeichnetes Preis-/Leistungsverhältnis. Auch bei kleineren Budgets leisten wir für Sie hochwertige Arbeit.
Dabei werden alle unsere Produktionen mit der neuen, zukunftssicheren, hochauflösenden HD-Technik realisiert. Wir arbeiten ausschließlich mit vollprofessionellen Geräten, um für unsere Kunden die bestmögliche Qualität zu liefern. Für Sie als Kunden entstehen dafür selbstverständlich keine Zusatzkosten. Die Produktion hochauflösender Filme ist bei uns nicht teurer als die Produktion normalauflösender Filme.

Konzeption,Produktion,Distribution

Datum: 3. März 2010 | Kategorie: Leistungen | Autor: Franco Fassnacht

Sie erhalten selbstverständlich eine unverbindliche, persönliche Beratung, bei der wir gemeinsam mit Ihnen die wichtigen Details für das jeweilige Projekt erörtern und die optimale Umsetzung Ihres Unternehmens besprechen. Die Ergebnisse aus diesen Vorabgesprächen dienen dann weitergehend auch als Basis für die Ausarbeitung eines seriösen und individuellen Film-Angebotes.
Nach der Auftragserteilung bringen wir natürlich in allen weiteren Produktionsschritten unsere Erfahrung und Beratungskompetenz ein. Wir erstellen Drehbuch, Drehpläne, beraten bei der Darstellerauswahl und beraten Sie bei der Auswahl Ihrer zielgruppenorientierten Distributionswege.


unser Arbeitsbus

Konzeption:
Wir sind von Anfang an bis zur Abnahme des Filmes Ihr verlässlicher und professioneller Partner. Wir konzeptionieren Ihren Film, – auch in Kooperation mit Agenturen.

Vorproduktion:
Wir planen alle unsere Projekte mit größter Sorgfalt und in enger Abstimmung mit dem Kunden und sind stets bedacht auf höchstmögliche Effizienz bei höchster technischer und gestalterischer Qualität.

Produktion:
Für die optimale filmische Umsetzung des jeweiligen Konzeptes wird ein bestens eingespieltes Experten-Team zusammengestellt. Wir produzieren alle unsere Projekte im zukunftssicheren HDTV-Format. Dabei arbeiten wir ausschließlich mit vollprofessionellem Equipment.

Postproduktion:
In der Postproduktion werden alle Elemente des Filmes (Bewegtbilder, Standbilder, 3d Animationen, Originalton, Musik, SoundFX uvm.) miteinander kombiniert. Adobe Premiere Schnittplätze mit mehreren Terabytes Storage stehen für die Bearbeitung der Projekte bereit.

Distribution:Produktion,
Nach der Fertigstellung bzw. der kundenseitigen Abnahme eines Films folgen zusätzliche Arbeiten, die der weitergehenden Distribution des Films dienen. Dazu gehören unter anderem Programmierungen für den interaktiven Einsatz, DVD Authoring, Datenumwandlungen für den Einsatz im Internet oder auf Servern oder die Auskopierung auf verschiedene sendefähige Bandsysteme wie Digital Betacam oder HDCAM.

Technik am Set

Datum: 2. März 2010 | Kategorie: Technik | Autor: Franco Fassnacht

Technik am Set

Wir drehen Werbefilm Produktionen mit den modernsten Prosumer HDV Camcorder von Sony wie Sie auch von Fehrnsehanstalten für Ihre Medien und digitaler Filmtechnik benutzt werden. Dies und unsere Erfahrung auf dem Gebiet Filmproduktion, garantiert Ihnen die Qualität unseres Produkt´s.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datum: 1. März 2010 | Kategorie: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Leistungen | Autor: Franco Fassnacht

Allgemeine Geschäftsbdingungen der Creativ-Medialine Filmproduktion

§1. Produktionskosten
Für die Produktion belaufen sich die Kosten auf den im Vertrag/Auftrag genannten Minutenpreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Bei Festlegung eines Minutenpreises berechnet sich der Betrag auf die tatsächliche Lauflänge der abgenommen Produktion exklusive des technischen Abspanns. Bei der Berechnung der Teilleistungen wird die im Vertrag angegebene voraussichtliche Lauflänge der Produktion zugrundegelegt.

In den Produktionskosten nicht enthalten (falls nicht schriftlich fixiert)

- Vervielfältigungen
- Fremdsprachenversionen
- Reisekosten
- Die Reisen sind im Vorhinein mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Reisekosten werden nach den
steuerlichen Sätzen abgerechnet.
- Musikrechte (Gema- und Verlagsgebühren)
-Fotorechte (Lizenzgebühren)
-Statisten

§2. Rechte

(1)Die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die in Auftrag gegebene, fertige Produktion werden ausschließlich dem
Auftraggeber, nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme, übertragen. Dies betrifft jedoch nicht das
Nutzungsrecht an Kamerakassetten und sonstigen belichteten oder aufgezeichneten Materialien.

(2) Die Auswertung und Nutzung von Ideen, textlichen und grafischen Arbeiten, Werken der Fotografie, Filmen usw. sind auf Zweck und Dauer des Auftrages beschränkt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede andere und weitere Nutzung, zum Beispiel die Verwendung von Ideen im Ausland, der Einsatz der Produktionen in anderen Verwendungszusammenhängen (Internet, CD-Rom usw.) ist zusätzlich zu vereinbaren und zu berechnen.

(3) creativ-medialine/Filmproduktion behält sich das Recht vor, die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen.

§3. Haftung

(1) Für den Fall schuldhaft verursachter Verluste oder Beschädigungen von Originalfilmen, Videobändern oder sonstiger Ausgangsmaterialien, die dem Produzenten vom Auftraggeber zur Bearbeitung oder Aufbewahrung übergeben worden sind, wird die Haftung des Produzenten auf die Neulieferung von Rohfilmmaterial oder unbespieltem Bandmaterial in gleicher Länge der beschädigten oder verlorengegangenen Teile beschränkt. In allen anderen Schadensfällen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand, haftet der Produzent wie in eigenen Angelegenheiten.

(2) In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten haftet der Produzent nicht. Der Erfüllungsanspruch des Auftraggebers im Übrigen wird nicht berührt.

§4. Produktionsabnahme

(1) Nach Beendigung der Produktion findet eine Abnahme statt. Im Rahmen dieser Abnahme werden eventuelle Änderungswünsche des Auftraggebers protokolliert. Diese Änderungen werden vom Auftragnehmer kostenfrei durchgeführt, soweit sie nicht aus den vorher abgenommenen Zwischenstadien ersichtlich waren. Für Änderungen, die durch den Auftraggeber verschuldet wurden, wie zum Beispiel nachträgliche Textänderungen oder zusätzlich nicht vereinbarter Dreh, werden die dem Auftragnehmer entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. Die schriftlich fixierten Änderungen werden vom Auftragnehmer kurzfristig durchgeführt. Die Änderungen werden vom Auftraggeber in einer weiteren Präsentation abgenommen. Jede weitere Änderung geht zu Lasten des Auftraggebers.

(2) Technische Mängelrügen und Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme der Produktion, schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Produzenten die beanstandeten Gegenstände ihm oder einem Dritten unverzüglich zur Prüfung zu übersenden. Bei rechtzeitigen und messtechnisch berechtigten Mängelrügen ist der Produzent nur verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, soweit ihm das im Rahmen seines Betriebes zumutbar und technisch möglich ist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung.

§5. Pflichten des Auftraggebers und Versicherung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Produktionsziel mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Er benennt schriftlich einen für diese Produktion zuständigen und verantwortlichen Mitarbeiter. Dieser Mitarbeiter ist ausdrücklich autorisiert, in folgenden Fällen rechtswirksame Erklärungen abzugeben:

- Produktionserweiterungen
- Änderung des Produktionszieles sowie der Produktionstermine
- die jeweils daraus resultierenden Zusatzkosten.

(2) Er ist zudem für die zeit- und sachgerechte Beistellung von allen Leistungen und Pflichten, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Produktion übernommen hat, verantwortlich.

(3)Alle dem Produzenten übergebenen Gegenstände oder Materialien werden seitens des Produzenten nicht versichert. Es obliegt daher dem Auftraggeber, für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines beim Produzenten befindlichen Materials Sorge zu tragen.

§6. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

§7. Lieferzeiten und Termine

Alle vom Produzenten vereinbarten Lieferzeiten oder Termine sind keine Fixtermine, werden aber bestmöglich eingehalten. In Fällen höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Streiks verschieben bzw. verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten um die Dauer derartiger Ereignisse.

§8. Versand

Versendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person auf den Auftraggeber über. Beim Transport mit eigenen Fahrzeugen haftet der Produzent wie in eigenen Angelegenheiten.

§9. Zahlungen

(1) Es gilt, soweit nicht anders in schriftlicher Form vereinbart, folgende Zahlungsweise als vereinbart:

40% bei Auftragserteilung
40% nach Konzeptabnahme und Beginn der Produktion
20% nach Abnahme durch den Auftraggeber

(2) Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Auftraggeber darf nur mit rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen und nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertrag Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.

(5) Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden.

(6) Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist: der Nachweis eines höheren Schadens durch den Auftragnehmer ist zulässig.

(7) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so ist der Auftraggeber verpflichtet dem Auftragnehmer dies im Rahmen der Produktion ihm mitzuteilen, wobei der Produzent dann berechtigt ist, Vorauszahlung zu verlangen, Ware zurückzubehalten oder die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

(8) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

(9) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.

§10. Sonstige Vereinbarungen

(1) creativ-medialine ist berechtigt, den Auftraggeber in seiner Kundenliste zu führen und als Referenz anzugeben, sofern der Auftraggeber hierzu – besonders nach Erhalt der Produktion – seine Zustimmung erteilt hat. Der Produzent verpflichtet sich, jederzeit, spätestens jedoch nach Beendigung seiner Produktionstätigkeit, das ihm vom Auftraggeber anvertraute Eigentum einschließlich eventueller Abschriften und Auszüge herauszugeben.

(2) Beide Partner vereinbaren zeitlich unbegrenzt, Stillschweigen über die während der gemeinsamen Dreharbeiten bekannt gewordenen firmeninternen Dinge zu bewahren. Der Produktion wird an geeigneter Stelle folgender Urheberhinweis angefügt: “Dies ist eine creativ-medialine Filmproduktion (Mit Logo)“

§11. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Friedrichshafen am Bodensee

Messefilm

Datum: 1. März 2010 | Kategorie: Unsere Produkte | Autor: Franco Fassnacht

Ein Messefilm verbindet Image, Dienstleistungen, Verfahren, Produkte und Service einer Firma zu einer beeindruckenden Gesamtpräsentation auf einer Messe. Ein Film ist das ideale Kommunikationsmittel um auf Messen Aufmerksamkeit zu erzeugen und sich von den Mitbewerbern abzuheben. Bieten Sie Ihren Kunden eine innovative Präsentation Ihrer Firma und Ihrer Produkte, mit einem Messefilm von creativ-medialine.

Gerade in der hektischen Atmosphäre einer Messe, ist es wichtig sich von seinen Mitbewerbern abzusetzen. Mit bewegten Bildern erzeugen Sie Aufmerksamkeit bei potenziellen Kunden. Durch ein auf ihre Firma zugeschnittenen Messefilm werden Ihre Produkte und Dienstleistungen für die Kunden audiovisuell anschaulich gemacht.

Ein Messefilm bietet den idealen Einstieg für Kundengespräche oder Verhandlungen mit Geschäftspartnern. Darüber hinaus kann ein Messefilm den Internetauftritt bereichern oder auf DVD als Akquisitionsmittel für Kundeninteresse sorgen.

Imagefilme

Datum: 1. März 2010 | Kategorie: Unsere Produkte | Autor: Franco Fassnacht

Da es heute immer schwieriger wird, neue und unverbrauchte visuelle Reize mit bekannten Medien zu schaffen, müssen im Bereich der Werbung und des Marketing neue Kommunikationsmittel zum Einsatz kommen. Die Erweiterung der klassischen Methoden wie Hochglanzprospekte oder Internetseiten um das Medium Film / Multimedia kann eine Produktpräsentation sinvoll unterstützen. In den meisten Fällen werden sogenannte Image- oder Promotionvideofilme erstellt. Diese Filme können dann komfortabel bei Konferenzen, Messen oder anderen Formen der Produktpräsentation eingesetzt werden, ohne dem Kunden gegenüber aufdringlich zu wirken.

Außerdem bietet creativ-medialine seinen Kunden die Erstellung von (klassischen) Industriefilmen, d.h. die Darstellung von Fertigungsprozessen und Programmabläufen, Produkten oder Unternehmensportraits. Die Einsatzmöglichkeiten des Industriefilmes sind dabei fast grenzenlos. Produkt- oder Informationsvideos erläutern Ihren Geschäftspartnern und Interessenten beispielsweise die Fertigung und geben (gewünschte) Einblicke in Ihr Unternehmen.

Einsatz eines Imagefilmes

Messestand:
Informieren Sie Ihre Messebesucher und potentiellen Geschäftspartner mit einem Videofilm über Ihre Produkte und Ihr Unternehmen, indem Sie durch eine Präsentation auf Großbildschirmen das Interesse von zahlreichen Messebesuchern erregen.

Verkaufsraum:
Kleine Bildschirme dezent in Verkaufsräumen oder Kaufhäusern plaziert bieten mehr Information als einfache Hinweisschilder. Kunden können sich zwanglos Ihre Produkte zunächst per Videofilm darstellen lassen und sich dann von Verkäufern oder Fachberatern individuell beraten lassen.

Internet/Homepage:
Schaffen Sie Vertrauen durch einen Einblick in Ihr Unternehmen.